Accueil > contact et service > FAQ

FAQ - Foire aux questions sur l'analyse de l'amiante au CRB

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen (engl. “frequently asked questions”, FAQ) rund um das Thema Asbest, die Asbest-Analyse und unseren Bestellprozess.

Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben oder Sie wünschen eine ausführliche Beratung, stehen wir Ihnen gerne per Telefon, Email oder Kontaktformular zur Verfügung.

1. Rechtliches im Zusammenhang mit Asbest

Mit Ausnahme von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) sind weitere Arbeiten mit Asbest verboten. Dies ist festgelegt in:

  • EU-Chemikalienverordnung - (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
  • Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Für die zulässigen Tätigkeiten mit Asbest werden unter anderem in

  • der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • der TRGS 519  - Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
  • den Asbestrichtlinien der Länder

Schutzmaßnahmen und Handlungsvorschriften beschrieben.

Eine wichtige Hilfestellung gerade für Privatpersonen und kleine Handwerksbetriebe gibt hier die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und Umweltbundesamt (UBA) 2020 veröffentlicht wurde.

2. Bestellung einer Asbest-Analyse

Ein gutes Asbestlabor zeichnet sich durch verschiedene Kriterien aus, wie Unabhängigkeit in Form von faktenbasierten Ergebnissen, Qualität durch ein Qualitätsmanagementsystem sowie eine bescheinigte Akkreditierung für höchste Sicherheit und Qualität.

  • Unabhängigkeit:
    Seit 1992 arbeiten wir als unabhängiges Prüflaboratorium im Bereich Materialanalytik mit dem Arbeitsschwerpunkt Asbest-Analyse. Es existieren keine wirtschaftlichen Verflechtungen mit unseren Auftraggebern und wir sind nicht gutachterlich tätig. Unsere Prüfergebnisse sind neutral und faktenbasiert.
     
  • Qualität:
    Sie sollten sich auf die Ergebnisse Ihrer Analyse verlassen können. Um das zu gewährleisten, haben wir bereits seit Mitte der 1990er Jahre ein Qualitätsmanagementsystem installiert, das wir konsequent umsetzen. Der regelmäßige fachliche Austausch mit Auftraggebern und Partnerlabors, ebenso unsere Teilnahme an Laborvergleichen und Ringversuchen unterstützen unsere Qualitätssicherung.
     
  • Akkreditierung:
    Die Akkreditierung eines Labors gewährleistet Ihnen höchste Qualität und Sicherheit bei den Analyse-Ergebnissen. Unsere Akkreditierungsurkunde bescheinigt uns seit 1995 die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 in verschiedenen Bereichen Prüfungen durchzuführen. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Qualitätsstandards.
     

Von Asphalt, Mörtel und Estrich, über Faserzement, Fensterkitt oder Filz, bis hin zu Gesteinspulver, Staub oder Gips – bei CRB können verschiedenste Materialien zur Untersuchung auf Asbest eingesendet werden. Für eine Analyse einfach hier in der Materialsuche des Online-Shops für Privatkunden das zu testende Material auswählen.

Firmenkunden nutzen bitte dieses Online-Portal zur Probenanmeldung.
 

Asbest-Analysen lassen sich ganz komfortabel über unseren Online-Shop beauftragen.

Wählen Sie die zu analysierenden Materialien einfach einzeln aus und benennen Sie sie sinnvoll. Die passenden Analyse-Verfahren und Preise werden automatisch zugeordnet. Bitte bezeichnen Sie beim Probenversand die Behältnisse pro Probe identisch zu den online angemeldeten Proben, damit es im Labor nicht zu Verwechslungen kommen kann.
Per E-Mail bekommen Sie nach Absendung Ihrer Bestellung eine Anleitung zu Probenahme und Probenversand. Sobald uns die Proben vorliegen, beginnt unsere Arbeit.

Für Firmenkunden gibt es eine gesonderte Probenanmeldung, über die auch größere Aufträge schnell abgewickelt werden können.
 

Als gewerblicher Kunde oder Mitarbeiter einer Behörde nutzen Sie bitte unsere Probenanmeldung für Firmenkunden. Sind Sie Neukunde, können Sie sich hier schnell und problemlos registrieren, erhalten umgehend Ihre Zugangsdaten und können in einem selbsterklärenden Vorgang Ihre Proben anmelden. Bei Bedarf unterstützt Sie ein kleines Videotutorial bei diesem Vorgang. Als Bestandskunde melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten einfach an.

Als Privatkunde nehmen wir Sie hier an die Hand: Egal, ob Sie eine Bestellung über die aufwändig gestaltete Seite mit Fallbeispielen zur Analyse von Asbest, unser Asbesthaus mit diversen Asbest- und Mineralfaserfundstellen oder direkt über unseren Privatkundenshop mit Materialsuche ausführen, in jedem Fall vereinfachen und beschleunigen Sie hierdurch den Bestellprozess und erleichtern uns die fehlerfreie Übernahme der Daten in unser Laborinformations- und Managementsystem.

In der Materialliste haben wir eine Funktion hinterlegt, die auch Synonyme und alternative Bezeichnungen zu verschiedenen Materialien enthält.

Bsp.: Glaswolle

Beim Eintippen in die Suchleiste gleicht unsere Suchfunktion im Hintergrund alle hinterlegten Synonyme ab. Dementsprechend wird dem Begriff „Glaswolle“ das von uns bestehende Material „Künstliche Mineralfaser“ zugeordnet, da Glaswolle häufig als umgangssprachliche Variante von KMF verwendet wird.

Sollte sich dennoch keine sinnvolle Zuordnung ergeben, dann kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an labor@crb-gmbh.de.

Wir bieten eine Vielzahl von Analyseverfahren für die Untersuchung von Material-, Staub-, Luft- und Flüssigkeitsproben auf Asbest oder künstliche Mineralfasern an.

Wenn Sie über unseren Privatkunden-Shop mit der Materialsuche nicht weiterkommen, dann können Sie uns gerne kontaktieren und wir werden Ihnen weiterhelfen. Im Idealfall melden Sie sich bei uns über das Kontaktformular auf unserer Website, via E-Mail an labor@crb-gmbh.de oder telefonisch unter 05505 // 940 98 0.

Wir beraten Sie gerne, um das geeignete Prüfverfahren für Ihre Proben zu finden.

Bitte senden Sie keine unangemeldeten und keine unbeschrifteten oder schlecht verpackten Proben an das Labor, da wir sie so nicht eindeutig zuordnen können und sich der Aufwand vergrößert bzw. der Prozess verlangsamt. Bei schlecht verpackten Proben besteht zusätzlich ein Risiko für alle, die mit diesen in Kontakt kommen.

 

Die einfachsten Asbest-Analysen kosten 74 € und werden je nach Komplexität teurer. Da Asbest in verschiedensten Formen vorhanden sein kann und die Analyseverfahren unterschiedlich aufwendig sind, können wir diese Frage nicht pauschal beantworten.

Um für Preistransparenz zu sorgen, haben wir die Kosten für unsere Untersuchungsvorgänge und Analysemethoden für Sie in unserem Preisverzeichnis zusammengefasst.

3. Probenahme und Probenversand für eine Asbest-Analyse

Bei der Probenahme sollte in erster Linie darauf geachtet werden, dass die Freisetzung potenziell asbesthaltiger Stäube minimiert wird. Querkontaminationen, durch mehrfache Verwendung des gleichen Werkzeuges bei verschiedenen Materialien, sollten ebenfalls vermieden werden. Durch gründliche Reinigung der Werkzeuge kann man einer Vermischung entgegenwirken.

Mehr Informationen zu Probenahme und Probenversand

Die Entnahme von Materialproben für die Asbest- oder Mineralwolle-Analyse wird beschrieben in:

  • VDI 3866 Blatt 1:2020-01 – Entwurf - Bestimmung von Asbest in technischen Produkten - Entnahme und Aufbereitung der Proben und
  • VDI 6202 Blatt 3:2019-10 – Entwurf - Schadstoffbelastete bauliche und technischen Anlagen - Asbest - Erkundung und Bewertung

Wie bei allen anderen ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) ist auch bei der Probenahme darauf zu achten, dass eine Freisetzung potentiell asbesthaltiger Stäube minimiert, besser ausgeschlossen, wird.

Bei der Probenahme ist weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass Querkontaminationen vermieden werden, z.B. indem Werkzeuge nur einmal genutzt oder nach jedem Gebrauch gereinigt werden.
Geeignete Techniken und Hilfsmittel hierfür sind z.B.:

  • die Verwendung feuchter Tücher, die nur einmal verwendet werden dürfen
    • Auf keinen Fall verwendet werden sollte eine Sprühflasche mit Wasser zur Befeuchtung der Umgebung der Entnahmestelle
  • der Einsatz eines Klebebandes
  • Verwendung eines für Asbest freigegebenen Staubsaugers der Klasse H
  • Fertigspachtel aus der Tube zum Verschließen der Entnahmestellen
  • Gegebenenfalls Atemschutz, Halbmaske P2 oder besser

Geeignete Werkzeuge zur Entnahme der Proben sind:

  • Schneidwerkzeuge wie Messer, Skalpell, Schere, Seitenschneider
  • Bohrer, Zange, Pinzette

Die benötigten Probemengen für eine Analyse hängen von der Art und Homogenität der Materialien ab. Zusätzlich spielt das bisherige Einsatzgebiet eine Rolle.

  • Bei einem homogenen Material (wie Faserzement oder PVC-Belag) kann bereits ein Probenvolumen von ca. 1 cm3 oder eine kleine Fläche von ca. 1 cm2 für eine Analyse ausreichen.
  • Bei flächig verbauten Materialen (z.B. Fliesenkleber, Fugen- und Spachtelmassen) ist eine Fläche von 10 cm2 oder mehr abzuheben.
  • Bei einem heterogenen Material (wie beispielweise Estrich, Putz oder Spachtelmassen) können teilweise 250 cm3 für ein sicheres Analyse-Ergebnis erforderlich sein.

Mehr Infos zu Probenahme und Probenversand finden Sie hier.
 

Die Entnahme von Staubproben für die Asbest- oder Mineralwolleanalyse wird beschrieben in:

  • VDI 3877 Blatt 1:2011-09 - Messen von Innenraumverunreinigungen - Messen von auf Oberflächen abgelagerten Faserstäuben - Probennahme und Analyse (REM/EDX)

Geeignete Probenahmemedien:

  • Klebeband: Klebeband auf Acrylbasis (transparent) oder Kohlenstoffadhäsionsband. Kein Gewebeband verwenden!
  • Kohlenstoff-Pads (auch als Leit-Tabs bezeichnet), Durchmesser: 13 mm oder 25 mm

Anforderungen an die zu beprobende Oberfläche

  • Die zu beprobenden Oberflächen müssen trocken und möglichst eben sein. Bei der Beprobung von rauen Baustoffoberflächen (z.B. Beton) sollten Poren oder Lunker möglichst ausgespart werden.

Vorgehensweise für die (halbquantitative) Untersuchung nach VDI 3877

  • Es muss eine Fläche von mindestens 1 cm2 des Probennahmemediums belegt werden.
  • Für die Untersuchung einer Staubablagerung wird das Probennahmemedium mit der haftenden Seite auf die zu beprobende Stelle gedrückt und von dieser vorsichtig wieder abgenommen. Das Medium darf nur einmal auf die zu beprobende Stelle gedrückt werden, um eine eindeutige Zuordnung zur Entnahmestelle zu gewährleisten. Schiebende Bewegungen sind bei der Entnahme der Kontaktprobe zu vermeiden.
  • Anschließend wird das Klebeband in den Transportbehälter überführt. Bewährt haben sich dabei durchsichtige Runddosen mit ca. 70 mm Durchmesser und mindestens 10 mm Höhe. Das Klebeband wird nach Umbiegen der beiden Enden am Boden der Dose festgeklebt, sodass die beprobte Stelle nach oben zeigt. Das Band wird anschließend so weit nach unten gedrückt, dass kein Kontakt mit dem anschließend aufgesetzten Deckel gegeben ist.

Vorgehensweise für die (qualitative) Untersuchung nach VDI 3866, Blatt 5

  • Beprobung mit handelsüblichem Klebeband (Tesafilm o.ä.)
  • Fläche bis 20 cm2 kann belegt werden, auch mehrmalige Beprobung benachbarter Staubablagerung mit einem Klebeband möglich.
  • Da das beaufschlagte Klebeband mit allen anhaftenden Staubpartikeln im Labor verascht und die (mineralische) Asche als Streupräparat untersucht wird, kann das Klebeband für den Transport zusammengeklebt werden.

 

Die entnommene Asbestprobe bitte luftdicht verpacken. Hierfür reicht ein Beutel mit Zippverschluss. Jede Probe muss einzeln mit einer eindeutigen, kurzen Probenbezeichnung beschriftet werden. Wenn Sie die Analyse über den Privatkunden-Shop oder das Firmenportal beauftragt haben, verwenden Sie dieselben Bezeichnungen, die im Bestellvorgang angegeben wurden.

Die Proben senden Sie uns zusammen mit dem Auftragsschreiben in einem gepolsterten Umschlag zu.

 

Versandadresse:

CRB Analyse Service GmbH
Bahnhofsstraße 14
37181 Hardegsen
 

CRB ist nicht für die Probenahme von Luft akkreditiert und führt daher grundsätzlich keine Luftmessungen vor Ort durch. Wir untersuchen jedoch beaufschlagte Luftfilter in unserem Labor. Gerne helfen wir Ihnen, einen sachkundigen und akkreditierten Probenehmer in Ihrer Nähe zu finden. Melden Sie sich bei uns telefonisch unter: 05505 // 940 98-0.

Eine Luftprobenahme und deren Messung ist nach VDI 3492 ein geeignetes Verfahren, um eine Kontamination der Raumluft festzustellen oder auszuschließen. Da sich freie Asbestfasern relativ lange in der Schwebe halten und immer wieder aufgewirbelt werden können, ist diese Prüfmethode wesentlich sensitiver als z.B. eine Staubuntersuchung nach VDI 3866 oder 3877.

4. Analyse und Bericht

Diese Frage ist für den Laien gar nicht und auch für den Fachmann oft nicht auf den ersten Blick zu beantworten. Letztlich kann dies erst im Labor durch Begutachtung der Probe durch einen unserer Asbestspezialisten entschieden werden.

So gibt es Materialien (z.B. Faserzement, PVC-Boden), die relativ einfach und kostengünstig über Bruchflächenuntersuchungen analysiert werden können. Andere Materialtypen werden verascht und vermahlen und als Streupräparat (z.B. Fensterkitt, Dachpappe) oder nach noch aufwändigerer Probenaufbereitung als Suspensions-/Filterpräparat untersucht.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf einer Spezialseite zur Analyse künstlicher Mineralfasern (KMF) auf unserer Homepage. Hier in aller Kürze:

  • Liegt das Einbaudatum der Mineralwollen nach dem 30.05.2000, haben diese nach EU- oder deutschem Recht entsprechende Bioverträglichkeitstests durchlaufen und gelten als Neue Mineralwollen im Sinne der TRGS 521 und somit als unbedenklich.
    In der Regel sollte ein Hinweis darauf in Form vorhanden sein, z.B. das RAL-Gütezeichen Mineralwolle.
  • Alte Mineralwollen mit Einbaudatum vor 1996 oder solche ohne bekanntes Herstellungsdatum
    Hier prüfen wir zunächst, ob die Mineralwolle lungengängige Fasern, sog. WHO-Fasern, enthält. Wenn das nicht der Fall ist, ist das Material unbedenklich.
    Sind WHO-Fasern enthalten, gibt der Kanzerogenitätsindex KI nach gültigem deutschen Recht Auskunft über eine mögliche krebserzeugende Wirkung der Mineralwolle.
  • Sonderfall Mineralwollen zw. 1996 und 30.5.2000

Da wir als akkreditiertes Labor keine Beratung für die weitere Vorgehensweise leisten dürfen, empfehlen wir bei positivem Mineralwollebefund das Hinzuziehen eines Bausachverständigen oder Ingenieurbüros.
Weiterführende Informationen finden sich in Form einer Handlungsanleitung zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen auf den Internetseiten der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Bis auf wenige Ausnahmen sind Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durch nicht sachkundige Personen verboten.

Hier sollte in jedem Fall ein Bausachverständiger oder ein Ingenieurbüro eingeschaltet werden, um eine weitere Erkundung durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung einzuleiten.

Keine einfache Frage, denn im Unterschied zu quasi allen anderen Schadstoffen gibt es für Asbest (mit Ausnahme bei Luftmessungen) keine Grenzwerte, an denen man sich orientieren kann, ob ein Stoff vollkommen asbestfrei ist. Grenzwerte existieren weder in Form einer wenig aussagefähigen Konzentrationsangabe in Masse-Prozent, noch in einer das Gefährdungspotential eines Materials wiederspiegelnden Angabe, z.B. der Anzahl der Fasern pro mg Material.

Die Asbestfreiheit eines Materials oder die Unterschreitung eines Grenzwertes kann also bei momentaner Gesetzeslage nicht geprüft werden. Deshalb werden Sie in Untersuchungsberichten immer nur Befunde mit der Aussage Asbest nachgewiesen (asbesthaltig) oder Asbest nicht nachgewiesen finden.

So steht in VDI 3866 Blatt 5, Anhang B, Seite 32 für die Untersuchung von Materialproben:

  • Beim ersten Nachweis von asbesthaltigen Strukturen (z.B. Fasern, Faserbündel) kann die Untersuchung abgebrochen werden (Befund „asbesthaltig: ja“).
  • Andernfalls ist die Untersuchung über die gesamte geforderte Filterfläche fortzusetzen. Werden keine asbesthaltigen Strukturen festgestellt, lautet der Befund: „Asbest nicht nachgewiesen.“

Der Befund „Asbest nicht nachgewiesen“ sollte immer im Zusammenhang mit dem gewählten Untersuchungsverfahren und der damit verbundenen Nachweisempfindlichkeit betrachtet werden – siehe FAQ: Was bedeuten die im Prüfbericht angegebenen Nachweisgrenzen?
 

Bei einer Asbest-Analyse gibt es zwei mögliche Ergebnisse: „Asbesthaltig: ja“ mit einer Einteilung in Mengenklassen oder „Asbest nicht nachgewiesen“. Nachweisgrenzen für ein Verfahren werden immer nur bei negativen Prüfergebnissen relevant, also dem Befund: „Asbest nicht nachgewiesen.“

Ja nach Art des Probenmaterials, dessen Homogenität und der erwarteten Asbestkonzentration werden für die Untersuchung von Materialproben unterschiedliche Präparationstechniken und Untersuchungsarten eingesetzt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Nachweisgrenzen:

  • „Einfache“ Materialien wie Faserzementplatten, Leichtbauplatten, Cushion Vinyl, Pappe, Gewebe, Schnur, Filz, PVC-Bodenbeläge, Stopfmasse, Dämmplatten aus Mineralwolle können an Bruchflächen oder als Zielpräparat untersucht werden.
    Die Nachweisgrenze einer solchen Untersuchung liegt gem. VDI 3866, Blatt 5 bei 1 Masse-% Asbest.
  • Komplexere Materialien, solche mit zu erwartenden Inhomogenitäten oder bei denen Asbest in eine Matrix eingebunden ist, die so nicht analysierbar ist (z.B. Magnesitestrich, Zementestrich, Holzestrich, Ausgleichsmasse, Fugenmasse, Mörtel, Dichtmasse, Bitumen, Dachpappe, Gussasphalt, Kieselgur, Fensterkitt, Talkum, Speckstein, Farbe, Linoleum) werden nach Heißveraschung, Vermahlung und bei Bedarf Säurebehandlung als Streupräparat untersucht, wodurch die Sichtbarkeit von Asbest und die Nachweisempfindlichkeit (0,1 Masse-% Asbest oder besser) deutlich verbessert werden.
  • Technische Produkte (z.B. Spachtelmassen, Putze, Fliesenkleber, also sogenannte SPF-Materialien, Farben, Beschichtungen) mit zu erwartenden Asbestgehalten < 1 Masse-% erfahren eine noch aufwändigere Präparation durch Vermahlung, Heißveraschung, Säurebehandlung, Suspendierung/Filtration, wodurch die Nachweisempfindlichkeit auf 0,001 Masse-% oder sogar noch besser gesenkt werden kann.

 

Nein, aus rechtlichen Gründen dürfen wir dies leider nicht!

Als nach DIN EN ISO 17025 akkreditiertes Prüflabor erstellen wir gerichtsfeste Prüfberichte auf der Basis gängiger Normen und Richtlinien. Die im Bericht enthaltenen Elemente sind durch die jeweilige Richtlinie bzw. durch DIN EN ISO 17025 vorgegeben und festgelegt.
Bei aller Kompetenz und Erfahrung in der Asbestanalyse dürfen wir Meinungen und Interpretationen zu Sanierung und Instandhaltung ohne entsprechende Sachkunde und Kenntnis der lokalen Verhältnisse nicht anbieten. Hier können wir – sofern Bedarf besteht – bei Unklarheiten lediglich die einzelnen Elemente des Prüfzeugnisses und deren Bedeutung erläutern.

Hier empfehlen wir in jedem Fall die Hinzuziehung eines Bausachverständigen oder Ingenieurbüros.
Auf Wunsch vermitteln wir hier kompetente Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Wenn Sie die Standardbearbeitungszeit gewählt haben, können Sie innerhalb weniger Werktage nach Probeneingang in unserem Labor mit Ihrem Analyse-Ergebnis rechnen. Wir schicken Ihnen das Untersuchungsergebnis via E-Mail.

Werden andere Bearbeitungszeiten gewünscht (nur für „normale“ Material-, Staub- und Luftfilterproben), berechnen wir jeweils die folgenden Zuschläge auf alle durchgeführten Arbeiten:

  • 24-Stunden-Service bei Probeneingang bis 09:00 Uhr +50 %
  • Sofortbearbeitung bei Probeneingang bis 09:00 Uhr +75 %. Mehr Informationen zu unseren Preisen und Konditionen finden Sie hier in unserer Preisliste.

Wir versenden grundsätzlich keine Eingangsbestätigungen. Zur Sendungsverfolgung können Sie die sog. Tracking-Services der Zustelldienste nutzen. Nachdem die Probe analysiert wurde, senden wir Ihnen einen Vorab-Prüfbericht per E-Mail oder Fax zu.

Der Original-Prüfbericht folgt zusammen mit der Rechnung per Post.
 

Wir bieten Ihnen ein aufeinander abgestimmtes Spektrum von Analyse-Verfahren zur Feststoffanalytik. Falls Sie ein bestimmtes Verfahren bevorzugen oder offene Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne telefonisch und finden gemeinsam die richtige Analysemethode für Ihre Proben. Melden Sie sich gern unter: 05505 // 940 98-0

5. Allgemeines zu Asbest

Asbest ist in der Regel nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen. Eindeutige Sicherheit bietet nur eine Analyse des Materials. Ein Anhaltspunkt kann jedoch die Zeitspanne sein, in der das jeweilige Material verarbeitet wurde, denn gerade von 1930 bis 1993 wurde vermehrt Asbest als Baumaterial eingesetzt.

Wir raten dringend davon ab, an verdächtigen Materialien zu riechen, da Asbest geruchslos ist und die gefährlichen Fasern eingeatmet werden können! Über typische Asbestverstecke im Haus informieren wir hier.

 

Wenn Asbestfasern freigesetzt werden, können diese eine Erkrankung der Atemwege und Lunge (Asbestose) auslösen. Die Fasern werden vom Körper nicht vollständig abgebaut, sondern verhärten sich in der Lunge und führen häufig erst Jahrzehnte nach einer Asbestexposition zu einer Fibrose oder schlimmstenfalls sogar Krebserkrankung.

Der schleichende Krankheitsverlauf dieser chronisch-entzündlichen Erkrankung der Atemwege macht Asbest so tückisch und die Aufklärung umso wichtiger. Je nach Konzentration und persönlichen Voraussetzung kann Asbest bereits bei kurzer Exposition massive körperliche Schäden herbeiführen.

Zum Weiterlesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/asbest-gefaehrlich-und-immer-noch-aktuell-48383
 

In dem Moment, in dem Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden, besteht – ähnlich wie beim Rauchen – ein Risiko, dass diese langfristig Schäden in der Lunge und den Atemwegen auslösen. Zu dieser Faserfreisetzung kann es kommen, wenn asbesthaltige Materialien porös oder nicht fachgerecht bearbeitet werden.

Daher gilt vor geplanten Baumaßnahmen: Erst die Materialien analysieren lassen, im Zweifelsfall einen Bausachverständigen konsultieren und dann Renovierungs- oder Entsorgungsarbeiten beginnen.

Asbest wurde vielfältig eingesetzt und war einer der Hauptwerkstoffe, der in weit mehr als 3.000 unterschiedlichen Produkten verarbeitet wurde. Höhepunkt der Verwendung von Asbest war zwischen den Jahren 1960 und 1990, bis das Verbot im Jahr 1993 erfolgte. Das Asbest-Verbot betrifft die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes.

 

Wo genau Asbest in Ihrem Haus vorkommt, ist nicht pauschal zu beantworten. Asbesthaltige Welldächer und Nachtspeicheröfen sind vielen bekannt. Doch es gibt weitaus mehr mögliche Asbest-Verstecke in älteren Gebäuden.

Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Alte Heizkessel oder Boiler im Keller sind leider häufig mit asbesthaltigen Leichtbauplatten isoliert. Das Kritische hieran ist, dass es sich bei diesen Isolierungen oft um schwach gebundene Asbestprodukte handelt. Durch Alterung und äußere Einwirkungen, wie beispielweise Erschütterungen oder mechanische Beschädigungen, können große Mengen an Asbestfasern in die Raumluft freigesetzt werden.

Auch in Wänden kann Asbest stecken: Zum Beispiel in Putz und Spachtelmassen, Fliesenkleber, Farben, Lacken oder Schalter- und Elektro-Isolationen. Ältere elektrische Geräte wie Toaster, Herdplatten, Waffeleisen, Lockenstäbe und Bügeleisen können ebenfalls mit Asbestpappe isoliert sein.

In dieser Infografik zeigen wir Ihnen weitere typische Asbest-Verstecke. Neben Infos zu Materialeigenschaften und Asbestgehalt bietet die Infografik viele Beispielbilder, die Ihnen bei der Identifikation potenzieller Asbest-Fundorte daheim helfen können – Gewissheit bringt natürlich erst der Asbest-Test. Machen Sie sich schlau vorm Umbau!

 

Aufgrund der Hitzebeständigkeit und Feuerfestigkeit wurde Asbest in zahlreichen Werkstoffen verwendet und ist auch in vielen Dächern (errichtet zwischen 1930 und 1993) verbaut worden. Am häufigsten findet sich Asbest in Dachpfannen, Kunstschieferplatten, Eternitplatten und Wellfaserzementplatten.

Wenn Sie auf Eternitplatten das Zeichen „AF“ (für „asbestfrei“) finden, können Sie eine Asbestbelastung ausschließen. Allerdings wurde diese Kennzeichnung nicht standardisiert auf allen Platten angebracht.
Viele alte Dächer sind stark asbestbelastet und Sie sollten vor Baumaßnahmen auf jeden Fall eine professionelle Analyse durchführen lassen. Mehr zum Thema Asbest-Analyse erfahren Sie hier.

 

Asbestdächer dürfen auf keinen Fall mit einem harten Wasserstrahl gereinigt werden, da auf diese Weise Asbestfasern freigesetzt werden. Unbeschichtete Asbestplatten dürfen Sie gar nicht reinigen. Lediglich beschichtete Asbestplatten dürfen mit drucklosem Wasser gesäubert werden.

Wir raten generell von der Reinigung von Asbestdächern ab. Denn auch beschichtete Dächer können über die Jahre porös werden und die Gefahr der Faserfreisetzung ist zu groß.

In jedem Fall verboten ist die Reinigung durch:

  • Niederdruck- oder Hochdruckreiniger
  • Abbürsten (z.B. mit einer Drahtbürste)
  • Abschleifen

Weitere Details zum Umgang mit Asbest sind festgehalten in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) und in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Weitere Informationen zum Thema Asbestdach aus Faserzement finden Sie hier.

 

Ein gutes Ausschlusskriterium ist das Baujahr des Badezimmers. Nach 1993 wurde kein Asbest mehr verbaut, aber ältere Bäder sollten Sie analysieren lassen, bevor Sie aktiv beginnen zu bauen.

Diese Badezimmermaterialien können Asbest enthalten:

  • Dämmelemente von Badewannen und Duschen
  • Fliesenkleber
  • Fugenmassen
  • Bodenbeläge
  • Ausgleichsmassen unter dem Fußbodenbelag
  • Spachtelmassen an Wand und Decke
  • Isolierung von Heizungsrohren
  • Isolierung hinter Heizkörpern und unter PVC-Böden

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Asbest im Badezimmer.

 

Es gibt viele Fußbodenbeläge, wie beispielsweise Cushion-Vinyl und Floor-Flex-Platten, die mit Asbest hergestellt wurden. Für einen detaillierten Einblick empfehlen wir einen Blick in unsere Infografik.

Gerade Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre wurde das damals trendige Cushion-Vinyl verwendet. Dabei handelt es sich um einen aufgeschäumten Kunststoff mit Druckdesign und einer filzartigen, beige-grauen Pappe, die aus schwach gebundenem Asbest besteht und somit besonders gefährlich ist. Die Asbestfasern können sich leicht lösen und so in die Raumluft geraten oder schlichtweg verschleppt werden, indem die Fasern an Ihren Schuhen oder denen Ihrer Liebsten hängenbleiben und sich so im gesamten Haus verteilen.

Auch die bereits erwähnten Floor-Flex-Platten wurden vielfach verwendet. Hier findet sich der Asbest in fest gebundener Form, kann sich aber dennoch unerkannt freisetzen, wenn die Platten nicht von einem Profi entfernt werden. Es gibt noch weitere Fußbodenbeläge, die ebenfalls mit Asbest hergestellt wurden. Machen Sie sich mithilfe unserer Infografik schlau!

 

Wenn Ihr Nachtspeicherofen aus den 1960er-80er Jahren ist, dann kann dieser mit Asbest belastet sein. Sehen Sie nach, ob Sie Informationen (Hersteller, Seriennummer, Baujahr etc.) zu Ihrem Ofen finden und gleichen Sie diese mit den hier gelisteten asbesthaltigen Geräten ab.

Was tun, wenn Ihr Gerät in der Liste auftaucht?
Vorab: kein Grund zu großer Besorgnis. Nachtspeicheröfen bergen glücklicherweise nur ein sehr geringes Potenzial, die schädlichen Asbestfasern in die Luft abzugeben – solange Sie die Öfen nicht eigenständig aufschrauben oder reparieren. Den Umgang mit den alten Nachtspeicheröfen sollten Sie genauestens abwägen und im Idealfall das Gerät durch ein Neues ersetzen oder gemeinsam mit einem Experten umrüsten.

Für mehr Informationen besuchen Sie gerne unsere Unterseite zur Asbest-Analyse von Nachtspeicheröfen.

 

Ein eigenständiges Entfernen von Asbest ist strafbar und hochgefährlich für Ihre Gesundheit.  Der Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 gibt die Befugnis, Asbest sachgemäß zu entfernen und entsorgen. Weitere Infos finden Sie beim städtischen Gewerbeaufsichtsamt oder beim Gesamtverband Schadstoffsanierung.

Asbest ist als Sondermüll deklariert und kann erst dann auf einer Deponie entsorgt werden, wenn er fachgerecht verpackt wurde. Eine unerlaubte Entsorgung von Asbest wird mit einer Geldstrafe und – in schweren Fällen – einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.

 

Nein. Die Überdeckung oder Versiegelung von Asbest ist gemäß Gefahrstoffverordnung eine verbotene Tätigkeit. Ein Überdecken verschiebt nur das Problem und birgt die zusätzliche Gefahr, dass bei einer späteren Arbeit an der gleichen Stelle unwissentlich Asbest freigesetzt wird und unentdeckt Schaden anrichten kann.

Weitere Informationen zum Thema Überdeckungsverbot von Asbest finden Sie hier.

 

6. Über CRB

Ein direkter Kundenkontakt vor Ort ist bei Aufträgen aus der ganzen Welt eher selten. Daher möchten wir Sie einladen, virtuell einen Blick hinter unsere Arbeitskulissen zu werfen. Unser eingespieltes Team stellen wir an dieser Stelle vor.

Unsere Kunden müssen sich stets auf unsere Analysen verlassen können. Um dies zu gewährleisten, haben wir schon Mitte der 90er Jahre ein Qualitätsmanagementsystem installiert, das konsequent umgesetzt und gelebt wird. Es ist die Grundlage der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, die auch den Erfordernissen der DIN EN ISO 9001 gerecht wird. Zur externen Kontrolle unserer eingesetzten Prüfverfahren nehmen wir regelmäßig an Ringversuchen und Laborvergleichen teil und stehen im ständigen fachlichen Austausch mit Auftraggebern und Partnerlaboren. Unsere Prüfungen erfolgen nach deutschen und internationalen Richtlinien und Normen und werden mit aufwendigen und genauen Methoden wie der Röntgenfluoreszenz-Analyse oder der Rasterelektronenmikroskopie/Röntgenmikroanalyse durchgeführt.

Um diese Standards zu gewährleisten und somit auch gerichtsfeste Analysen ausgeben zu können, sind die Preise für unsere Analysen teilweise höher als die anderer Anbieter.

Analyse d’amiante0

Analyse d’amiante fiable moyennant la microscopie électronique à balayage, MEB / EDXCOMMANDEZ MAINTENANT !

Contact

  • Tél.: +49 (0)5505 - 940 98-0
  • fax: +49 (0)5505 - 940 98-260