Umgang mit Asbest: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – erst prüfen, dann sanieren
Gerichtsverfahren: Hohe Geldstrafen bei unsachgemäßen Asbest-Sanierungen
Immer wieder müssen sich Bauunternehmer und Heimwerker vor Gericht verantworten, weil sie Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Asbest nicht eingehalten haben.
Erst kürzlich haben Polizisten in Marktoberdorf (Allgäu) auf einer Streifenfahrt beobachtet, wie Bauarbeiter die asbesthaltige Eternit-Außenverkleidung eines Gebäudes entfernten, ohne die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Daraufhin wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Bauunternehmer eingeleitet.
In einem weiteren aktuellen Fall wurde ein ehemaliger Bauunternehmer durch das Amtsgericht Singen zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro und zwei Jahren Bewährung verurteilt. Obwohl laut vorher eingeholtem Gutachten ein Asbest-Verdacht bestand, hatte die Baufirma beim Demontieren von Dachplatten nicht alle Schutzvorkehrungen für den Umgang mit Asbest getroffen. Die Arbeiter trugen zwar Schutzkleidung, jedoch gab es laut Zeugenaussagen keinen separaten Pausenbereich, keinen geeigneten Sauger und keine ordnungsgemäße Absperrung der Baustelle. Zudem lagen auf der Baustelle unverhältnismäßig viele Bruchstücke der Dachplatten herum.
Vorsicht vor falschen Handwerkern und Asbest-Betrügern
Während einige Hand- und Heimwerker aus Unwissenheit unsachgemäß mit Asbest umgehen bzw. die Gefahrenlage falsch einschätzen, gibt es auch Betrüger, die Hauseigentümer und -bewohner zu Asbestsanierungen drängen wollen. Die Polizei Mittelfranken warnt vor bundesweit agierenden Tätern, die sich als Handwerker ausgeben. Häufig werde wie folgt vorgegangen:
Die Betrüger:
- gehen gezielt und ungefragt auf Hausbesitzer und -bewohner zu
- behaupten, dass dringende Handwerksarbeiten an Häusern, Garagen oder Anbauten nötig seien
- sprechen von einer angeblichen Asbestbelastung (ohne Nachweis durch Tests), um den Menschen Angst zu machen
- versprechen schnelle, vergleichsweise günstige Umsetzungen (teilweise beginnen sie schon während des ersten Gesprächs und ohne Auftragsvergabe mit den Arbeiten)
- führen die Arbeiten grob/unsachgemäß durch und nehmen mögliche Gesundheitsgefährdungen in Kauf
- verlangen anschließend deutlich höhere Preise (teilweise drohen sie damit, den Bauschutt einfach liegen zu lassen)
Die Polizei rät daher, unangekündigte Handwerker nie ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. Nie sollten Verträge unter Zeitdruck unterschrieben oder derartige Handwerksleistungen in Vorkasse bezahlt werden, wenn die Betriebe keine ordnungsgemäßen Entsorgungsbelege vorlegen können. Im Zweifelsfall sollten Betroffene sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
Asbestgefahr nicht mit dem bloßen Auge erkennbar
Dass alte Welldachplatten (Eternit-Platten) Asbest enthalten und bei der Demontage besonderer Sicherheitsvorkehrungen bedürfen, ist mittlerweile vielen bekannt. Asbest wurde bis Anfang der 90er Jahre allerdings noch in zahlreichen weiteren Baustoffen verwendet und findet sich in Häusern, die vor dem Asbestverbot 1993 erbaut oder renoviert wurden, an den verschiedensten Orten wieder (siehe Info-Grafik: Wo versteckt sich Asbest im Haus?). Da sich die winzigen Fasern erst unter dem Mikroskop zeigen, ist für den Laien, aber auch für erfahrene Handwerker oft nicht ersichtlich, welche Baustoffe asbestbelastet sind und welche nicht. Um sich und andere vor Gesundheitsgefährdungen und hohen Strafen zu schützen, empfehlen wir stets: Erst auf Asbest prüfen lassen, dann sanieren!
Quellen: