Asbestschein: Sachkunde gemäß TRGS 519 und TRGS 521
CRB empfiehlt die Asbest Akademie für Lehrgänge gemäß TRGS 519 und TRGS 521
Scharfland 22 | 48683 Ahaus - Westfalen
Tel. +49 2561 979 195-7
mail@asbest-akademie.de | www.asbest-akademie.de
Sie haben beruflich mit Materialien zu tun, die Asbest enthalten? Dann benötigen Sie eine behördliche Qualifikation zur Asbest-Sachkunde (umgangssprachlich: Asbestschein), die Sie regelmäßig auffrischen müssen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen dem kleinen und dem großen Asbestschein ist, welche Qualifikation Sie für Ihre Tätigkeit benötigen und weitere wissenswerte Informationen zu Asbest-Sachkunde.
Für sichere und rechtskonforme Abbruch-, Sanierungs- & Instandhaltungsarbeiten empfehlen wir die qualitativ hochwertigen und praxisnahen Schulungen des führenden staatlich anerkannten Lehrgangsträgers Asbest Akademie
Mit dem Schulungsangebot der Asbest Akademie halten Sie Ihr Wissen über den Gefahrstoff Asbest stets aktuell. Die Lehrgänge sind an verschiedenen Standorten bundesweit als In-House-Seminare sowie online verfügbar.
Übersicht des Kursangebotes der Asbest Akademie
Kleiner Asbestschein (gemäß 4C, TRGS 519)
- schriftliche Prüfung
- staatlich anerkannter Abschluss gemäß TRGS 519
Weitere Informationen zu den Lehrinhalten, Preise und Schulungsumfang finden Sie hier.
Großer Asbestschein (gemäß 3, TRGS 519)
- schriftliche Prüfung
- staatlich anerkannter Abschluss gemäß TRGS 519 (inkl. Gerätefachkunde) sowie TRGS 521
Weitere Informationen zu den Lehrinhalten, Preisen und Schulungsumfang finden Sie hier.
Auffrischung eines vorhandenen Asbestscheins (gemäß 5, TRGS 519)
- KEINE Prüfung, Teilnahmebestätigung
- Verlängerung des bestehenden Asbestscheins nach TRGS 519
Weitere Informationen zu den Lehrinhalten, Preisen und Schulungsumfang finden Sie hier.
Sachkundenachweis für den Umgang mit künstlichen Mineralfasern/alter Mineralwolle (gemäß TRGS 521)
- schriftliche Prüfung
- staatlich anerkannter Abschluss nach TRGS 521
Weitere Informationen zu den Lehrinhalten, Preisen und Schulungsumfang finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen zum Asbestschein und den Lehrgängen:
Wer braucht einen Asbestschein?
Jeder Betrieb, der im Rahmen von ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) mit asbesthaltigen Produkten zu tun hat, braucht dafür mindestens einen Mitarbeitenden mit Sachkundenachweis gemäß TRGS 519. Ein Missachten dieser Voraussetzung kann gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Straftat gewertet werden.
Seit 1993 sind Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen in Deutschland grundsätzlich verboten. Einzige Ausnahme: ASI-Arbeiten, die unter Einhaltung der aktuellen Fassung der TRGS 519 durchgeführt werden.
Wer darf Asbest-Arbeiten durchführen?
Ausschlaggebend ist der Anteil und die Bindung des Asbests im Material. Ist der Asbest im Baustoff schwach gebunden, darf er nur von einem behördlich zugelassenen Fachbetrieb bearbeitet werden. Wenigstens ein Mitarbeiter muss die Asbestsachkunde vorweisen können.
Bei schwach gebundenem Asbest ist die Gefahr einer Kontamination durch die Arbeiten sehr groß. Fest gebundener Asbest wird in der Regel nicht ohne Beschädigung durch mechanische Beanspruchung freigesetzt. Derartige Baustoffe wie Vinyl-Bodenplatten können auch von Privatpersonen bearbeitet werden. Dabei ist jedoch nicht-fachgerechter Umgang strafbar, weswegen es sich auch hier empfiehlt, Fachpersonal hinzuzuziehen
Für Arbeiten mit Asbest ist spezielle Schutzkleidung vorgeschrieben. | © 2019, CRB Analyse Service GmbH
Brauche ich einen kleinen oder großen Asbestschein?
Als verantwortlicher Vorgesetzter für die Arbeit mit asbesthaltigen Materialien brauchen Sie den großen Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 3. Für den Handwerker, der die Arbeit ausführt, reicht meist der kleine Asbestschein. Die richtige Wahl hängt aber auch mit dem Tätigkeitsfeld zusammen.
Der kleine Asbestschein nach Anlage 4 TRGS 519 richtet sich vor allem an Mitarbeiter von Handwerksbetrieben. Typische Betätigungsfelder sind Gerüst-, Maler- und Dachdeckerarbeiten. Sämtliche Asbestzementprodukte dürfen mit dem kleinen Schein bearbeitet werden. Auch das Sanieren von Dämmungen und Dichtungen sowie die Beschichtung von Abschottungen und Asbestplatten ist erlaubt, sofern bei den Arbeiten nur geringe Mengen an Asbest-Emissionen freigesetzt werden. Für die Koordination von Sanierungsbaustellen reicht der kleine Asbestschein meist ebenfalls aus.
Der große Asbestschein – offiziell: Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 3 – richtet sich dagegen an Bauleiter, Architekten, Gutachter und Mitarbeiter von Gefahrstoffbetrieben wie Deponien. Beide Scheine sind für sechs Jahre gültig und können innerhalb dieses Zeitraums verlängert werden.
Welcher Lehrgang der Asbest Akademie ist der richtige für mich?
Je nach Kenntnisstand und Einsatzgebiet bietet Ihnen die Asbest Akademie verschiedene Lehrgangsoptionen:
Sie sind bereits sachkundig? Wenn Ihre Sachkunde jünger als sechs Jahre ist, dann können Sie eine Auffrischung gemäß TRGS 519 machen, die Ihre Sachkunde um weitere sechs Jahre verlängert.
Ist Ihre Sachkunde älter als sechs Jahre oder sind Sie neu auf dem Gebiet, so muss der Sachkundelehrgang (erneut) mit einer Prüfung abgelegt werden. Die Entscheidung, welche Sachkunde Sie benötigen, hängt von Ihrem Tätigkeitsfeld ab: Handwerker, Dienstleister in der Industrie sowie Architekten/Planer benötigen den Sachkundeschein gemäß TRGS 519 Anlage 4C. Arbeiten Sie als Gefahrstoffgutachter oder innerhalb eines professionellen Gefahrstoffbetriebs, gilt für Sie der Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 Anlage 3.
Welche Arbeiten dürfen mit dem kleinen Asbestschein verrichtet werden?
Besitzer des kleinen Asbestscheins nach Anlage 4C TRGS 519 sind zur Durchführung und Beaufsichtigung von ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten (gemäß Anlage 4 TRGS 519) berechtigt. Im Allgemeinen dürfen sie Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nr. 2.8 TRGS 519 verrichten. Das bedeutet, dass die zu bearbeitenden Materialien einen nur geringen Anteil an fest gebundenem Asbest enthalten bzw. die Menge des belasteten Materials überschaubar ist.
Es gibt weitere sogenannte „emissionsarme Verfahren“, die Besitzern des kleinen Asbestscheins erlaubt sind. Dabei handelt es sich um in Nr. 2.9 TRGS 519 geregelte Verfahren, die entweder durch eine Behörde oder der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt und versichert sind. Eine Liste und weitere Informationen zu diesen „emissionsarmen Verfahren“ finden Sie in der DGUV Information 201-012 „Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien“ (PDF, 807 KB).
Im geringen Umfang erlaubt der kleine Asbestschein auch die Arbeiten mit Materialien mit schwach gebundenem Asbest. Bei „Arbeiten geringen Umfangs“ nach 2.10 TRGS 519 dürfen zwei Beschäftigte nicht länger als vier Stunden Arbeitszeit an der Tätigkeit zubringen. Darüber hinaus muss gesichert sein, dass die Asbest-Faserkonzentration weniger als 100.000 F/m3 Luft beträgt.
Welche Arbeiten darf ich mit dem großen Asbestschein durchführen?
Besitzer eines großen Asbestscheins dürfen selbst sogenannte ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) an Asbestzement-Produkten mit schwach gebundenem Asbest (gemäß Anlage 3 TRGS 519) verrichten oder Beschäftigte bei dieser Tätigkeit beaufsichtigen. Darüber hinaus dürfen mit einem großen Asbestschein sämtliche „Emissionsarme Verfahren nach Nr. 2.9 TRGS 519“ ohne Einschränkungen durchgeführt werden.
Bei Materialien mit schwach gebundenem Asbest dürfen aber auch Besitzer des großen Asbestscheins nur Arbeiten im geringen Umfang durchführen. Das heißt, zwei Beschäftigte dürfen nicht länger als vier Stunden mit der Tätigkeit beschäftigt sein, und die Asbest-Faserkonzentration muss weniger als 100.000 F/m3 betragen.
Der große Asbestschein schließt auch die Fachkunde nach TRGS 521 sowie eine Gerätefachkunde ein. Besitzer dieses Scheins verfügen also über das Wissen um die notwendige sicherheitstechnische Ausstattung auf der Baustelle wie beispielsweise Luftschleusen, Absauganlagen etc. und deren Aufbau, Bedienung und Wartung.
Kann ich meinen abgelaufenen Asbestschein auffrischen?
Wer seinen Asbestschein vor weniger als sechs Jahren gemacht hat, kann diesen mit dem Besuch eines Auffrischungs-Lehrgangs verlängern. Das gilt sowohl für Besitzer des kleinen Asbestscheins nach TRGS 519 Anlage 4C als auch des großen Asbestscheins nach TRGS 519 Anlage 3. Es muss keine Prüfung abgelegt werden. Der Besuch des eintägigen Seminars reicht aus. Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.
Liegt die Prüfung des Asbestscheins länger als sechs Jahre zurück, muss der Lehrgang erneut besucht und auch die jeweilige Prüfung abgelegt werden.
Nach der Auffrischung gelten die Bestimmungen und Rechte durch den jeweiligen Asbestschein wieder vollumfänglich für sechs Jahre.
Handwerker, die mit Asbest arbeiten, müssen Ihren Asbestschein regelmäßig erneuern. | © 2019, CRB Analyse Service GmbH
Lohnt es sich jetzt noch, einen Asbestschein zu machen?
Auch in Zukunft werden viele Handwerker und Immobilienbesitzer mit asbesthaltigen Baumaterialien konfrontiert werden. Obwohl seit 1993 kein Asbest mehr verbaut wurde, ist der vorhandene und verbaute Restbestand nicht zu unterschätzen. Nach einer kalkulatorischen Einschätzung sind weiterhin zwei Drittel des deutschen Asbestvorkommens im Gebäudesektor vorhanden. Aufgrund der zeitgemäß eintretenden Materialermüdung und dementsprechend nötigen Renovierungs-, Instandsetzungs-, Abriss- oder Sanierungsarbeiten ist der Kontakt mit Asbest für diverse Berufsgruppen und Heimwerkende weiterhin beständig gegeben.
Darf ich mit dem Asbestschein auch Materialien mit künstlichen Mineralfasern (KMF) bearbeiten?
Nein, sowohl großer als auch kleiner Asbestschein qualifizieren nur zur Arbeit mit asbesthaltigen Materialien. Für Sanierungsarbeiten an Materialien mit künstlichen Mineralfasern mit Einbaudatum vor Juni 2000, auch „alte Mineralwolle“ genannt, ist ein separater Sachkundenachweis nach TRGS 521 vorgeschrieben.
Die Asbest Akademie bietet auch Seminare inkl. Prüfung für die Sachkunde für KMF an.
Wer darf Material mit künstlichen Mineralfasern (KMF) bearbeiten?
Nur wer einen Sachkundenachweis nach TRGS 521 besitzt, darf Materialien bearbeiten, die die potenziell krebserregende künstliche Mineralfasern (KMF) beinhalten. Ähnlich wie der sogenannte Asbestschein muss zur Erlangung des Sachkundenachweises für KMF ein Lehrgang besucht und eine Prüfung abgelegt werden. Dieser Sachkundenachweis ist besonders für Bauleiter, Architekten, Ingenieure und Handwerker im Bauwesen interessant. Bei Renovierungsarbeiten älterer Gebäude aus dem 20. Jahrhundert werden immer wieder Materialien mit KMF gefunden. Beispielsweise Dämmwolle aus KMF ist noch auf vielen Dachböden verbaut.
Mineralwolle | © 2019, CRB Analyse Service GmbH
Welche Arbeiten darf ich mit dem Sachkundenachweis für künstliche Mineralfasern (KMF) durchführen?
Besitzer des Sachkundenachweises für KMF sind zur Planung, Durchführung und Beaufsichtigung von ASI-Arbeiten an alter Mineralwolle berechtigt. Der Sachkundige ist damit auf der Baustelle für den gesamten Vorgang – von der Identifizierung und Gefahreneinstufung von belasteten Materialien über die Planung der Sanierungsmaßnahmen bis zur Einweisung und zum Schutz der Mitarbeitenden – qualifiziert.
Das heißt, der Besitzer des Sachkundenachweises für KMF darf die Gefährdungsbeurteilungen vornehmen und anschließend zur Entfernung des mit KMF belasteten Materials einen Arbeitsplan und Betriebsanweisungen gemäß TRGS 521 in Verbindung mit der GefStoffV aufstellen. Das schließt die Planung von Schutzmaßnahmen, wie Schutzkleidung und Baustelleneinrichtung mit Schleusen, ein. Der Sachkundige ist überdies zur Einweisung der Mitarbeitenden und sonstiger auf der Baustelle anwesenden Personen befähigt. Zu guter Letzt nimmt der Sachkundige die Bewertung und Einstufung von Mineralwollen in Bestandsgebäuden anhand von Formblättern und Messungen von Raumluftkonzentrationen vor.
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Wie oben beschrieben, sind die erlaubten Tätigkeiten und die nötigen Sicherheitsmaßnahmen abhängig davon, in welcher Form Asbest vorkommt und wie viele Fasern freigesetzt werden. Daher ist es vor Sanierungsmaßnahmen und anderen ASI-Arbeiten wichtig, gründlich auf Asbest zu prüfen. Als unabhängiges und DAkkS-akkreditiertes Prüflabor führt CRB seit etwa 30 Jahren präzise Asbest-Analysen von Materialproben, Staubproben, Luftproben aus Raumluftmessungen und Arbeitsplatzmessungen, Flüssigkeiten sowie Straßenbelägen, Asphalt und Gesteinsproben durch. Einfach. Schnell. Gerichtsfest.
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