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Falsche Asbestdach-Reinigung führt zu Haft- und Geldstrafen

Beim Umgang mit Asbest ist besondere Vorsicht geboten. Nicht nur bei Renovierungsarbeiten kann Asbeststaub freigesetzt werden, sondern auch beim unsachgemäßen Reinigen von Asbestdächern. Wer die Vorschriften missachtet, gefährdet sich und seine Mitmenschen und riskiert hohe Strafen.

Dachreinigungsfirma nach unsachgemäßer Arbeit verurteilt

In Österreich wurde kürzlich ein Unternehmer zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt – wegen fahrlässiger Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung.

Der Dachsanierungsbetrieb hatte sämtliche Dächer mit Hochdruckreinigern und später mit einem Dachwaschwagen von Moos und Flechten befreit. Nach eigener Angabe vor Gericht sei der Unternehmer beim Waschen von asbesthaltigen Eternitdächern genauso vorgegangen wie bei asbestfreien Dächern, da er nicht gewusst habe, dass sich beim Reinigen Asbest lösen könne. In knapp 400 Fällen sollen durch das unsachgemäße Vorgehen Asbestfasern freigesetzt worden sein. Das kontaminierte Reinigungswasser lief über die Dachrinnen in die Kanalisation.

Asbestdächer reinigen: Was ist erlaubt?

Asbestdach reinigenNicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gilt: Asbesthaltige Faserzementdächer (Eternitplatten, Welldächer) dürfen auf keinen Fall mit einem harten Wasserstrahl gereinigt werden.

Verboten ist die Reinigung durch:

  • Nieder- oder Hochdruckreiniger
  • Abbürsten (z.B. mit einer Drahtbürste)
  • Abschleifen

Die Reinigung von unbeschichteten Asbestdächern ist gänzlich verboten. Beschichtete Asbestplatten dürfen lediglich mit drucklosem Wasser und einem Schwamm oder Tuch vorsichtig gesäubert werden. Wir raten jedoch generell davon ab, Asbestdächer zu reinigen, da auch beschichtete Dächer über die Jahre porös werden und die Gefahr der Faserfreisetzung zu groß ist.

Weitere Details zum Umgang mit Asbest sind festgehalten in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) und in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Wie erkenne ich, ob mein Dach Asbest enthält?

Befindet sich das Kennzeichen AF auf Eternitplatten, sind diese Platten asbestfrei. Allerdings haben nicht alle Faserzement-Hersteller ihre Baustoffe einheitlich markiert und das Zeichen kann über die Jahre unlesbar geworden sein. Ein weiteres Indiz ist das Baujahr des Gebäudes: Wenn das Haus vor 1993 errichtet wurde, besteht Asbestgefahr. Sicherheit bringt in den meisten Fällen nur ein professioneller Asbest-Test. Um sich und andere vor Gesundheitsgefährdungen und hohen Strafen zu schützen, empfehlen wir stets: Erst auf Asbest prüfen lassen, dann sanieren!

 

Quellen und Links zum Weiterlesen: