HBCD - Analyse von Styropor, Polystyrol, mittels RFA, Röntgenfluoreszenz-Analyse
Dämmmaterialien aus Polystyrol (Styropor) mit mehr als 1000 mg/kg (ppm) HBCD gelten In Deutschland seit dem 30.9.2016 als gefährlicher Abfall gemäß POP-Verordnung und Abfallverzeichnisverordnung, AVV
Unsere Leistungen für Sie hinsichtlich der Entsorgung von Styropor:
Prüfung von Polystyrol-Hartschaumstoffabfällen, ob diese als HBCD-frei und HBCD-haltig einzustufen sind.
Der Test erfolgt mittels Röntgenfluoreszenzanalyse, RFA nach einem vom Fraunhofer Institut IVV entwickelten Verfahren, welches auch vom Umweltbundesamt empfohlen wird.
Bitte beachten: Zur Analyse benötigen wir lediglich 10g Probenmaterial!
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Informationen zum Thema HBCD
Was sind HBCD
Bei HBCD, oder HBCDD ( Hexabromcyclododecan, C12H18Br6) handelt es sich um ein Flammschutzmittel, das neben dem Einsatz für Textilien und Polstermöbel vorwiegend Verwendung in Materialien zur Wärmedämmung wie extrudierten ( XPS ) oder expandierten Poylstyrol Hartschäumen ( EPS ) Verwendung fand.
Umweltschädlichkeit von HBCD
HBCD ist umweltschädlich, weil es gleichzeitig langlebig ( persistent ) ist, sich in Organismen anreichert ( bioakkumulierend ) und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften ( toxisch ) hat. Es zählt zu den persistenten organischen Schadstoffen („POPs“, engl.: persistant organic pollutants).
Aufgrund dieser Eigenschaften hat die EU HBCD bereits 2008 in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen. Für diese Stoffe fordert die EU-Chemikalienverordnung REACH eine Zulassungspflicht. 2013 wurde der Stoff auch weltweit als langlebiger organischer Schadstoff ( POP ) nach dem Stockholmer Übereinkommen eingestuft. Seit November 2014 gilt weltweit ein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
Abfallrechtliche Einstufung von HBCD
Nach der POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) Art. 7 (2) müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe ( „POPs“ ) enthalten, so verwertet oder beseitigt werden, „dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“.
Dämmmaterialien gelten dann als „POP-haltig“, wenn deren POP-Gehalt größer oder gleich einer bestimmten Grenzwertkonzentration im Anhang IV der POP-Verordnung ist, bzw. der Deutschen Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV). Der für HBCD festgelegte Grenzwert von 1000 mg/kg wurde am 30. September 2016 rechtswirksam.
Aufgrund von Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung dieser Regelung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.12.2016 ein Moratorium für die Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als gefährlicher Abfall beschlossen. Das bundesweite Moratorium setzt die Ende September 2016 in Kraft getretene Regelung nun für ein Jahr aus. Somit können HBCD-haltige Dämmstoffe vorübergehend von Anfang Januar bis Ende Dezember 2017 als nicht gefährliche Abfälle entsorgt werden. Unabhängig davon ist deren umweltgerechte Entsorgung in Abfallverbrennungsanlagen auch weiterhin sicherzustellen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Konsequenzen
Alte Polystyrol Dämmstoffe zeigen typischerweise Gehalte zw. 0,7% und 1,5 % HBCD und liegen damit deutlich über dem Grenzwert von 1000 ppm (0,1 %).
Sie gelten seit dem 30. September 2016 als gefährlich und nachweispflichtig und dürfen nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung werden HBCD-haltige Dämmstoffabfälle daher ab 30. September 2016 der Abfallschlüsselnummer „17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ zugeordnet.
Prüfung von Dämmstoffen auf HBCD
Das Umweltbundesamt beschreibt auf seinen Seiten (4) einen Schnelltest auf der Basis der Röntgenfluoreszenzanalyse, der vom Fraunhofer Institut IVV und der BASF SE entwickelt wurde.
Bei diesem Test wird HBCD mit einem organischen Lösungsmittel aus dem Dämmmaterial extrahiert und dessen Gehalt in der Lösung / im Dämmmaterial mit einer Handheld-RFA mit hoher Präzision bestimmt.
Normen und Richtlinien für die Röntgenfluzoreszenz-Analyse von HBCD in Polystyrol
- DIN EN 16424:2015-03 - Charakterisierung von Abfällen - Screening-Verfahren zur Bestimmung der elementaren Zusammensetzung mit tragbaren Röntgenfluoreszenzspektrometern
- DIN 51418-1:2008-08 - Röntgenspektralanalyse - Röntgenemissions- und Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA) - Teil 1: Allgemeine Begriffe und Grundlagen
- DIN 51418-2:2015-03 - Röntgenspektralanalyse - Röntgenemissions- und Röntgenfluoreszenz-Analyse (RFA) - Teil 2: Begriffe und Grundlagen zur Messung, Kalibrierung und Auswertung